Hausbesuch
Therapeutische Behandlungen sind auch in Ihrem häuslichen Umfeld möglich. Für Menschen, die nicht in die Praxis kommen können, bieten wir auf ärztliche Verordnung physiotherapeutische und ergotherapeutische Behandlungen im Haus- und Heimbesuch an.
Mögliche Gründe
- Ihre Erkrankung oder Verletzung ermöglicht Ihnen (noch) keine ausreichende Mobilität
- Sie wohnen in Regionen, die nicht an den ÖPNV angebunden sind
- Sie leben in einer Einrichtung oder Wohngruppe
„Hausbesuche“ werden vom Arzt auf Ihrer Verordnung angekreuzt. Sprechen Sie Ihren Arzt bitte an, wenn Sie sich (noch) nicht in der Lage fühlen, in eine unserer Praxen zu kommen. Die Behandlungen und entsprechende Termine werden wir dann individuell mit Ihnen vereinbaren. Ansprechpartner sind alle unsere drei Praxen.
Unser „Physio-mobil“
Mit unserem „Physio-mobil“ erreichen wir Patienten in einem Radius von ca. 25 Kilometern um Bützow und ermöglichen so physiotherapeutische und ergotherapeutische Behandlungen im Hausbesuch.
Bundes-Teilhabe-Gesetz
Funktionseinschränkungen des Körpers oder Beeinflussungen in der Umwelt können dazu führen, dass kognitive oder psychische
Fähigkeiten nicht ausreichen, für die Behandlung in eine Praxis zu gehen. Mit dem Bundes-Teilhabe-Gesetz ist geregelt, dass
diese Menschen eine Therapie in ihrem Wohnumfeld bekommen können.
Seit Jahren hat es sich bewährt, dass Ärzte ihre Patienten zu Hause besuchen und für die erforderliche Verschreibung von
Medikation und anderen Formen der Behandlung sorgen. Dazu gehört auch die Verschreibung von Physiotherapie.